Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil/Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen mit Martina Ortz, Anwalts- und Büroservice, Grevenstr. 24, 46045 Oberhausen (nachfolgend Auftragnehmerin genannt).

2. Vertragsparteien
Vertragsparteien sind der jeweilige Auftraggeber und die Auftragnehmerin Martina Ortz, Anwalts- und Büroservice, Grevenstr. 24, 46045 Oberhausen.

3. Geltungsbereich, Vertragsschluss
Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen AGB zu erklären. Dies gilt auch für eine Auftragserteilung via Internet oder auf dem Postweg. Er hat in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen AGB Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Zum Vertragsschluss bedarf es des schriftlichen Auftrages des Auftraggebers sowie der schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin.
Angebote der Auftragnehmerin über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich.

4. Verwendung Dritter
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

5. Art und Umfang der Leistung
Die Leistungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers. Er wird von der Auftragnehmerin in seinem Vorhaben unterstützt, das er in alleiniger Verantwortung durchführt. Die Auftragnehmerin übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung und Haftung für ein bestimmtes Ergebnis. Die Auftragnehmerin wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem technischen Stand erbringen. Auf Nr. 10) dieser AGB wird hingewiesen.
Die Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages und den daraus resultierenden Pflichten. Er stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten gegenüber der Auftragnehmerin rechtzeitig und im erforderlichen Umfang erbracht werden. Werden diese Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig erbracht, so ist der hieraus resultierende Mehraufwand wie z. B. Verzögerungen vom Auftraggeber selbst zu tragen.
Von allen an die Auftragnehmerin übergebenen Unterlagen behält der Auftraggeber die Originale, auf die notfalls zurückgegriffen werden kann. Nach Erbringung der Leistung ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Fotokopien zu vernichten oder an den Auftraggeber zurückzugeben – je nach Wunsch des Auftraggebers.

6. Vorzeitige Beendigung des Auftrags
6.1. Widerruf

Der Auftraggeber hat das Recht, sich vorzeitig innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch Erklärung von dem Vertrag zu lösen. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Zur Fristwahrung genügt die Mitteilung innerhalb der Frist.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.

6.2. Stornierung
Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufrechtes berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefertigten Teile der Leistung der Auftragnehmerin zu bezahlen.

7. Termine und Fristen
In den Verträgen genannte Leistungstermine oder –fristen sind lediglich dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und der Auftragnehmerin als verbindlich bezeichnet worden sind. Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Umstände zurückzuführen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, so wird die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen verlängert.
Die Einhaltung von Fristabläufen (z. B. in gerichtlichen Verfahren, Schriftsatzfristen etc.) sind vom Auftraggeber zu kontrollieren.

8. Sonstiges
Die Auftragnehmerin ist nicht weisungsgebunden.

9. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, z. B. Überbringung, Post. Die Lieferung per email erfolgt nur auf Wunsch und Gefahr des Auftraggebers.
Die Auftragnehmerin haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten durch Dritte oder bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Der Auftraggeber trägt die Kosten des Versands.
Das Schreibbüro übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden bzw. Verzögerungen, die auf Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

10. Leistungsmängel, Haftung
Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb 10 Tage nach Lieferung der Auftragnehmerin schriftlich angezeigt werden. An der von ihr erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit heraus oder durch Vorsatz entstanden sind.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

11. Verschwiegenheit
Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Vorgänge verpflichtet, welche hiermit ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Die Verschwiegenheit erstreckt sich weiterhin auf alle Tatsachen, die in Ausübung oder aus Anlass der Tätigkeiten beiderseits anvertraut oder bekannt werden, auf fremde Geheimnisse, Aufträge, Mandate, ebenso auf die internen Büroverhältnisse und die persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Kunden, seinen MitarbeiterInnen sowie seiner Mandantschaft/Kundschaft/Patienten/Klientel. Die Verschwiegenheit besteht auch nach Auftragsbeendigung fort. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls zur Verschwiegenheit, was den Einsatz der Auftragnehmerin für ihn angeht, in dem vorbeschriebenen gleichen Umfang.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzes (BDSG) davon unterrichtet, dass die Auftragnehmerin personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet. Die Auftragnehmerin ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht.

12. Rechnungsstellung
Die Rechnung der Auftragnehmerin erfolgt entweder direkt mit der Lieferung oder kurze Zeit später. Die Rechnung ist innerhalb von 12 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

13. Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

14. Nebenabreden, Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücken im Vertragsabschluss

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksam¬keit des übrigen Vertrages nicht berührt. Der unwirksame Vertragsteil wird dann durch einen rechtlich wirksamen ersetzt. Derartige Änderungen bedürfen stets der Schriftform. Ebenso mündliche Nebenabreden.


Martina Ortz
Anwalts- und Büroservice